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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1 Vertragsgrundlagen

Vertragsgrundlage für von uns als Auftragnehmer übernommenen Aufträge sind die beigefügten

Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB Teil B sowie die

nachstehenden Geschftsbedingungen. Des weiteren gelten die Allgemein anerkannten Regeln der

Technik, insbesondere die Vorschriften der VOB Teil C, als vereinbart.

 2 Angebot und Preise

An das Angebot halten wir uns 2 Monate ab Angebotsdatum gebunden. Mit der Angebotsannahme

gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise.

Tritt danach eine wesentliche Veränderung (grösser oder kleiner 0,75 %) der Preisermittlungsgrundlage

im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang.

Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisnderung 0,85% je

1% Lohnkostenänderung .

Das Angebot bleibt mit allen Teilen unser geistiges Eigentum. Die Weitergabe oder sonstige

Verwendung kann im Einzelfall gestattet werden.

Eine Umsatzsteuererhöhung kann auch im nichtkaufmännischen Verkehr an den Auftraggeber

weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss

erbracht wird.

 3 Eigentumsvorbehalt

Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen auch Lieferungen erbringen, behalten wir uns hieran das

Eigentum bis zur vollstndigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit

einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhngende eigene

Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Hhe unserer Forderung an uns ab.

 4 Witterung

Werden Arbeiten witterungsbedingt unterbrochen, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer Woche

nach Beendigung des Wetterhindernisses.

 5 Gewhrleistung

Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den Allgemeinen anerkannten Regeln der

Technik ausgefhrt. Hierfr bernehmen wir die Gewhr. Für Mängel unserer Bauleistung, die durch

unsachgemässen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder sonstige, nicht durch

uns zu vertretende Umstände hervorgerufen sind, haften wir nicht.

 6 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist bei Vollkaufleuten für beide Teile der Ort unseres Betriebssitzes.

 7 Schriftform

Vereinbarungen, die vom Inhalt der VOB Teil B und diesen Allgemeinen Geschftsbedingungen

abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Besttigung.

 

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